Liebe Patienten,
leider ist es ab sofort nicht mehr gestattet, nach einem alleinigen telefonischen Kontakt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausustellen. Alternativ bieten wir Ihnen einen Termin in unserer Videosprechstunde an.
Angesichts der aktuellen Corona-Infektionslage empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein den Arztpraxen, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beizubehalten. Dieser Empfehlung schließen wir uns natürlich an.
Bitte tragen Sie sowohl im Hausflur, als auch in den Praxisräumen weiterhin mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, idealerweise aber eine FFP2-Maske.
Michaela Schlösser und das Praxisteam
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