Infektionsschutz in unserer Praxis
Wir empfehlen Ihnen zum Selbstschutz weiterhin freiwillig eine Maske im Warte-zimmer zu tragen. Außerdem bitten wir Begleitpersonen
außerhalb unserer Praxis zu warten. Eine Ausnahme besteht natürlich, wenn Sie eine minderjährige oder pflegebedürftige Person begleiten.
Falls Sie aber erkältet sind oder aus anderem Grund husten oder niesen, sind Sie verpflichtet, eine FFP2-Maske in allen Praxisräumen zu tragen.
Unterstützen Sie uns dabei, unsere gefährdeten Mitmenschen weiterhin zu schützen!